Stabsübergabe im Präsidium der städtischen Finanzdirektoren

Die Mitgliederversammlung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) hat die Bieler Finanzvorsteherin Silvia Steidle zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt auf Daniel Leupi, der massgeblich an der Gründung der KSFD beteiligt war – und nun nach fünfjähriger Präsidentschaft den Stab weitergibt. Überdies wurde Urs Marti, Stadtpräsident von Chur, neu in den Vorstand gewählt.

Er hat die Gründung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) 2014 mitinitiiert: Am vergangenen Freitag gab der Stadtzürcher Finanzvorsteher Daniel Leupi das Präsidium der KSFD ab. In den fünf Jahren seit der Gründung der Konferenz war es Daniel Leupi gelungen, die KSFD als städtische Stimme in der Finanz- und Steuerpolitik zu etablieren. Namentlich in der Reform der Unternehmensbesteuerung verschaffte sich die KSFD Gehör: Ihre ablehnende Haltung führte zunächst zum Scheitern der USR III und als Folge davon zu einem engen Einbezug der Städte bei der Steuervorlage 17. Mit seinem unermüdlichen Engagement trug Daniel Leupi wesentlich zu diesem Erfolg bei. Unter seinem Präsidium verbreiterte die KSFD zudem ihre Basis und wuchs von 20 auf aktuell 32 Mitglieder an. Daniel Leupi wird nach seinem Rücktritt als Präsident weiterhin als Vizepräsident im Vorstand verbleiben.

Die neue Präsidentin der KSFD heisst Silvia Steidle. Sie ist seit 2013 Gemeinderätin und Finanzvorsteherin der Stadt Biel. Bereits seit der Gründung der KSFD ist sie gemeinsam mit Florence Germond, der Finanzvorsteherin von Lausanne, als Vizepräsidentin im Vorstand der KSFD aktiv engagiert. Ihre Wahl zur neuen Präsidentin erfolgte einstimmig.

An der Mitgliederversammlung wurde überdies Urs Marti, Churer Stadtpräsident und Vorsteher des Departements Finanzen, Wirtschaft und Sicherheit, in den Vorstand gewählt. Er ersetzt Karl Kobelt, der seit seiner Wahl zum Zuger Stadtpräsidenten nicht mehr für die Finanzen zuständig ist.

 

Weitere Informationen:

  • Silvia Steidle, Präsidentin der KSFD, Finanzdirektorin der Stadt Biel, 032 326 13 11.
  • Daniel Leupi, Vorstandmitglied der KSFD, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, 044 412 32 64.

Stabsübergabe im Präsidium der städtischen Finanzdirektoren

Der Schweizerische Städteverband spricht sich für die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) aus. Die Vorlage entspricht seinen Forderungen zwar nicht vollumfänglich. Nach einer Gesamtabwägung sowie insbesondere aufgrund der Bedeutung und der hohen Dringlichkeit der Vorlage überwiegen für den Vorstand des Städteverbands die Argumente zugunsten der STAF klar. Zuvor hatte bereits die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) beschlossen, die STAF zu unterstützen.

Aus Sicht des Städteverbands und der KSFD ist die Steuerreform und AHV-Finanzierung ein Kompromiss, der auch von städtischer Seite Zugeständnisse erfordert. Denn die Vorlage muss verschiedenen Ansprüchen Rechnung tragen, um mehrheitsfähig zu sein. Ausschlaggebend ist, dass die Reform für den Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung ist und ein nochmaliges Scheitern an der Urne zu einer längeren Phase der Rechtsunsicherheit führen würde.

 

Verbesserte Vorlage gegenüber der USR III
Im Vergleich zur USR III haben Städte und Gemeinden zudem einiges erreicht. Besonders erfreulich ist für den Städteverband und die KSFD, dass Bund und Kantone Lehren aus dem Scheitern der USR III gezogen haben. So stand von Beginn an fest, dass eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform nur unter Mitwirkung der kommunalen Ebene Erfolg haben kann. Ebenso war die Aufnahme einer Gemeindeklausel von Anfang an unbestritten. Dass diese vom Parlament zuletzt noch deutlich verschärft wurde, trägt zusätzlich zur Akzeptanz seitens der Städte bei. Insgesamt ist die STAF transparenter, die Folgen sind berechenbarer und die Ersatzinstrumente enger definiert, als dies bei der USR III der Fall war. Gegenüber der Vorlage, die im Februar 2017 abgelehnt wurde, dürften die Steuerausfälle rund 500 Millionen Franken geringer ausfallen.

 

Keine Alternativen in Sicht
Angesichts des hohen Zeitdrucks steht schliesslich bereits jetzt fest, dass jede Alternative zur vorliegenden Reform schlechter wäre. Als Folge der zwingenden Abschaffung der Steuerregimes würden die Kantone die Unternehmenssteuern wohl noch stärker senken als vorgesehen – zunächst einmal ohne Kompensation durch den Bund. Eine neue Reform könnte, wenn überhaupt, höchstens etappenweise folgen. Ungewissheit, hohe Steuerausfälle und der Verlust von Steuersubstrat wären die Konsequenz.

 

Kantonale Umsetzung mit Abgeltung der Städte und Gemeinden
Die STAF schafft die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Entscheidend für die Auswirkungen der Reform auf Städte und Gemeinden sind aber die kantonalen Umsetzungsvorlagen. Der SSV und die KSFD erwarten von den Kantonen, dass diese die Umsetzung der Reform in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden so gestalten, dass sie verkraftbar ist und dass die Lasten fair verteilt werden. Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt ein Ja zur nationalen Vorlage.

 

Weitere Informationen:

  • Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
  • Silvia Steidle, Vizepräsidentin Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Finanzdirektorin Stadt Biel, Tel. 032 326 13 11.

Städte unterstützen Steuervorlage

Der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) begrüssen, dass das Parlament die Steuervorlage 17 heute verabschiedet hat. Besonders erfreulich ist aus städtischer Sicht die Aufnahme einer verbindlich formulierten Gemeindeklausel. Die Vorlage wird auf kommunaler Ebene allerdings zum Teil erhebliche Steuerausfälle verursachen. Der Städteverband und die KSFD werden ein allfälliges Referendum aber nicht unterstützen, denn die Reform ist dringend und unumgänglich.

Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Parlament mit der heutigen Verabschiedung der Steuervorlage 17 den ehrgeizigen Zeitplan des Bundesrates eingehalten hat. Die Reform ist zum jetzigen Zeitpunkt notwendig und dringend. Und sie erfordert Kompromisse von allen Seiten.


Steuerausfälle auf kommunaler Ebene
Die Steuervorlage 17 trägt den städtischen Anliegen besser Rechnung als die Unternehmenssteuerreform III. Verbunden mit den kantonalen Gewinnsteuersenkungen wird sie dennoch zu erheblichen Steuerausfällen für zahlreiche Städte und Gemeinden führen, zumal auch die neuen Abzüge wie Patentbox oder Forschung und Entwicklung relativ grosszügig ausgestaltet sind. Die Mitglieder des Städteverbands und der KSFD sind von der Reform allerdings unterschiedlich betroffen. Entscheidend sind nun nicht zuletzt die kantonalen Umsetzungsvorlagen.


Klarer politischer Auftrag an die Kantone
Die Kantone sind aufgefordert, die Reform gemeinsam mit Städten und Gemeinden verträglich und massvoll umzusetzen. Der Städteverband und die KSFD sind erfreut, dass das Parlament der von ihnen geforderten Verschärfung der Gemeindeklausel zugestimmt und damit einen klaren politischen Auftrag an die Kantone formuliert hat, Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle angemessen zu entschädigen.

Das Fazit zur Steuervorlage 17 fällt aus städtischer Sicht je nach Betroffenheit unterschiedlich aus. Der Städteverband und die KSFD werden die Umsetzung in den Kantonen genau verfolgen. Sie werden aber ein allfälliges Referendum aufgrund einer Gesamtabwägung und angesichts der Dringlichkeit der Reform sowie ihrer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort nicht unterstützen.

 

Weitere Informationen:

  • Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Finanzdirektor Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 00 (28. September 2018, 12.30 – 13.45 Uhr).

SV17: notwendiger Kompromiss mit klarem Auftrag an die Kantone