Steuervorlage 17: Ständeratsbeschlüsse führen zu höheren Steuerausfällen

Der Ständerat hat heute als Erstrat die Steuervorlage 17 behandelt und ist dabei den Vorschlägen seiner Kommission gefolgt. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren begrüssen, dass der Ständerat die Vorlage rasch vorantreibt und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Anforderungen gesucht hat. Mit dem höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer sowie der Gemeindeklausel hat der Rat zentralen Anliegen der Städte mindestens teilweise entsprochen. Aber mit der tieferen kantonalen Dividendenbesteuerung werden die Lasten der Vorlage zuungunsten von Kantonen, Städten und Gemeinden verschoben.

Für den Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) ist die Steuervorlage 17 (SV17) ein gleichermassen dringliches wie wichtiges Geschäft. Unternehmen wie öffentliche Hand brauchen rasch Rechtssicherheit. Und die SV17 gilt es als ausgewogenes Paket zu schnüren, das der Betroffenheit der verschiedenen Staatsebenen Rechnung trägt. Der Ständerat hat mit seinen Anpassungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates die Lasten von Kantonen, Städten und Gemeinden um rund 250 Millionen erhöht. Die Senkung der kantonalen Minimalbesteuerung der Dividenden von 70 auf 50 Prozent wird durch die Anpassungen des Kapitaleinlageprinzips nicht wettgemacht.

Dies ergibt ein Ungleichgewicht; denn mit der von den Städten und Gemeinden verlangten Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent kompensiert der Bund nur einen Teil der erwarteten Steuerausfälle von Kantonen, Städten und Gemeinden. Zudem sollte die Gemeindeklausel verbindlicher formuliert sein, um sicherzustellen, dass auch Städte und Gemeinden angemessen entschädigt werden. Der Nationalrat hat nun Gelegenheit, die Steuervorlage 17 auch im Sinne von Städten und Gemeinden besser auszutarieren. Weiterhin gilt, dass die generelle Stossrichtung der SV17 richtig ist und dass sie in der Herbstsession verabschiedet werden soll.

 

Weitere Informationen:

  • Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Finanzdirektor Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 00.

Steuervorlage 17: Ständeratsbeschlüsse führen zu höheren Steuerausfällen

Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Steuervorlage 17 hat der Bundesrat ein ausgewogenes Paket präsentiert und seinen ehrgeizigen Fahrplan eingehalten: Der Schweizerische Städteverband begrüsst das rasche Vorgehen und beurteilt die Steuervorlage 17 insgesamt positiv. Mit den Berechnungen der Steuerverwaltung werden erstmals die Auswirkungen auf die Gemeinden ausgewiesen. Und es zeigt sich: Die Steuerausfälle sind kurzfristig noch immer erheblich. Umso wichtiger ist eine verbindliche Gemeindeklausel, die sicherstellt, dass Städte und Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligt werden.

Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) begrüssen die Botschaft des Bundesrates zur Steuervorlage 17 (SV17). Zum einen ist es erfreulich, dass nur rund ein Jahr nach dem Nein zur USR III eine Neuauflage der Steuerreform vorliegt. Damit hat der Bundesrat der hohen Dringlichkeit der Reform Rechnung getragen. Zum andern präsentiert sich die SV17 insgesamt als ausgewogenes Paket. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung stellt die zwingend notwendige Gegenfinanzierung zumindest zum Teil sicher. Besonders zu begrüssen ist überdies, dass der Bundesrat den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wieder auf 21,2 Prozent angehoben hat. Damit ist eine Kernforderung des Städteverbands und der KSFD erfüllt.

Nun gilt es sicherzustellen, dass auch die Gemeinden an den Ausgleichszahlungen des Bundes beteiligt werden. Dafür braucht es eine verbindlich formulierte Gemeindeklausel, die die Kantone dazu anhält, die kommunale Ebene für ihre Steuerausfälle zu entschädigen. Denn die erstmals durchgeführten Berechnungen, mit denen die Eidg. Steuerverwaltung einer bereits bezüglich USR III erhobenen Forderung des Städteverbands entspricht, zeigen: Die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden sind immer noch beträchtlich. Diesen Auswirkungen haben die Kantone bei der innerkantonalen Umsetzung Rechnung zu tragen.

Zunächst ist der Ball nun aber beim Parlament: Der Städteverband und die KSFD erwarten, dass die Räte noch im laufenden Jahr ein ausgewogenes Paket verabschieden. Die Botschaft des Bundesrates ist dafür eine gute Grundlage – wesentliche Abweichungen würden die Vorlage schnell aus dem Gleichgewicht bringen.

 

Weitere Informationen:

  • Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Finanzdirektor Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 00.

Steuervorlage 17: Ausgewogenes Gesamtpaket – nun ist das Parlament gefragt

Die Steuervorlage 17 geht in die richtige Richtung. Nachgebessert werden muss aber in zwei Punkten: Der Kantonsanteil an den Bundessteuern ist auf 21,2 Prozent zu erhöhen. Und es muss gesichert sein, dass damit auch Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle entschädigt werden. Das sind die Kernforderungen der Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirek-toren (KSFD), die der Vorstand des SSV heute verabschiedet hat.

Die vom Bundesrat präsentierte Steuervorlage 17 trägt auch die Handschrift der Städte und Gemeinden. Der SSV und die KSFD beurteilen die Steuervorlage 17 insgesamt positiv und zeigen sich in ihrer Stellungnahme zufrieden, dass einige städtische Anliegen aufgenommen worden sind. So enthält die Vorlage eine bessere Gegenfinanzierung durch die Erhöhung und Harmonisierung der Dividendenbesteuerung. Weiter unterstützen die Städte den ehrgeizigen Fahrplan des Bundesrates. Denn die Reform der Unternehmensbesteuerung ist nach wie vor nötig und dringend. Zwei wesentliche Punkte gilt es aus Sicht von SSV und KSFD indes anzupassen.

 

Höherer Kantonsanteil – gesicherte Entschädigung der Städte
So ist es zum einen unverständlich, weshalb der Bundesrat in seiner Vorlage – entgegen der Empfehlung des Steuerungsorgans – den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 auf 20,5 Prozent gesenkt hat. Damit stehen weit weniger Mittel zur Entschädigung der kantonalen und kommunalen Ebene zur Verfügung.

Städte und Gemeinden haben zum anderen immer wieder gefordert, dass die Kantone mittels einer verbindlich formulierten Klausel dazu angehalten werden, auch die betroffenen Gemeinden zu entschädigen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung einer «Berücksichtigung» der Gemeinden trägt diesem Anliegen nur ungenügend Rechnung. Um sicherzustellen, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes auch zur Entschädigung der Steuerausfälle der kommunalen Ebene verwendet werden, fordern SSV und KSFD daher, dass die Kantone in einer Bestimmung aufgefordert werden, die Folgen der Steuerreform angemessen «abzugelten».

 

Umsetzung in den Kantonen entscheidend
Im Übrigen präsentiert sich die Steuervorlage 17 ausgewogener als die USR III und trägt auch der Gegenfinanzierung Rechnung. Damit dies so bleibt, ist das Parlament aufgefordert, Mass zu halten und dem Vorschlag des Bundesrates mit den erwähnten Anpassungen zu folgen. Die Kantone sind angehalten, ihre Umsetzungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu erarbeiten und frühzeitig vorzulegen, damit die Folgen der Steuerreform auch für Städte und Gemeinden abschätzbar werden. Nur so kann die Steuervorlage 17 gelingen.

 

Weitere Informationen:

  • Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Finanzdirektor Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 00.

Steuervorlage 17: Höherer Kantonsanteil zur Entschädigung von Städten und Gemeinden