Steuern vs. Gebühren – städtische Einnahmequellen unter der Lupe

Freitag, 22. September 2017, 13.45 bis 16.45 Uhr
Restaurant zum Äusseren Stand, 1. Stock, Zeughausgasse 17, 3011 Bern

Das Thema «Steuern vs. Gebühren» taucht in der politischen Debatte in der Schweiz immer wieder auf – und wird in Zeiten knapper Mittel nicht an Aktualität verlieren. Aus Sicht der Finanzvorsteherinnen und -vorsteher sind Gebühren wichtige und unverzichtbare Einnahmequellen, Kritiker monieren mangelnde Transparenz und politische Legitimation, der Preisüberwacher pocht auf der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips.

An der Fachtagung der KSFD soll einerseits eine Bestandesaufnahme vorgenommen werden: Wie entwickelt sich das Verhältnis der Gebühren zu den Steuern? Was wird mit Gebühren finanziert und wie sieht der rechtliche Rahmen aus? Anschliessend kommt der Preisüberwacher zu Wort und beleuchtet das Thema aus seiner Perspektive. Darauf folgen Beispiele aus einzelnen ausgewählten Städten.

Die Fachtagung richtet sich an Finanzvorsteherinnen und Finanzvorsteher von Städten und Gemeinden sowie an deren Mitarbeitende.

Studie

Präsentationen

Die Städte fordern eine faire Abgeltung ihrer Zentrumslasten. Viele städtische Leistungen kommen auch der auswärtigen Bevölkerung zugute – zum Beispiel der Unterhalt und die Beleuchtung von Gemeindestrassen, Sicherheitsleistungen der Stadtpolizei, Museen und Konzerthäuser oder Sportanlagen. Nicht immer werden die Städte dafür ausreichend entschädigt, wie eine Studie der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD zeigt. Zwar präsentiert sich die Situation in den neun untersuchten Städten unterschiedlich, doch verbleiben unter dem Strich überall wesentliche ungedeckte Zentrumslasten.

Eine Bielerin oder ein Gossauer bezahlt via Steuern rund 70 Franken für Leistungen ihrer Städte zugunsten der Bevölkerung aus der Agglomeration, des übrigen Kantons oder der restlichen Schweiz. In der Stadt Bern beläuft sich dieser Betrag auf 150 Franken pro Kopf, während die Luzernerinnen und Luzerner 300 Franken pro Kopf bezahlen. Noch mehr sind es mit 480 Franken in Lausanne und über 1200 Franken in Genf. Die Standortvorteile einer Stadt wie zum Beispiel der Imagegewinn sind in dieser Berechnung bereits abgezogen, ebenso Zentrumsnutzen und übrige finanzielle Abgeltungen.

Die Diskussion um die Zentrumslasten wird schon länger geführt. Mit der Studie, die die KSFD am Montag in Bern vorstellte, liegen nun aber erstmals vergleichbare Daten zu den Zentrumslasten von neun Schweizer Städten vor. An der Studie des Büros Ecoplan beteiligten sich Bern, Biel, Genf, Gossau, Kloten, Lausanne, Luzern, Solothurn und St.Gallen. Die Studie zeigt, dass zwar mancherorts funktionierende Ausgleichssysteme bestehen, doch werden die städtischen Zentrumslasten insgesamt noch immer ungenügend abgegolten. Am höchsten sind die Zentrumslasten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit sowie Verkehr und Sicherheit.

 

Unterschiedliche Systeme – unterschiedliche Zentrumslasten
Die erheblichen Unterschiede bei den ungedeckten Zentrumslasten zwischen den untersuchten Städten begründet Thomas Scheitlin, Finanzvorsteher und Stadtpräsident von St. Gallen, anhand verschiedener Faktoren: Neben der Grösse der Stadt spielten vor allem bereits bestehende kantonale oder regionale Abgeltungsmechanismen eine Rolle. Unterschiedlich präsentiere sich auch die Aufgabenteilung unter den Gemeinden oder mit dem Kanton. Die Studie, so Scheitlin weiter, biete daher auch die Gelegenheit, von anderen Städten zu lernen.

Als vorbildlich bezeichnen die Autoren der Studie den Zentrumslastenausgleich im Kanton Bern: Der Regierungsrat erfasst die Zentrumslasten der Gemeinden mit Zentrumsfunktionen periodisch neu und legt fest, welcher Anteil der erfassten Lasten für den Vollzug der Abgeltungen massgebend ist. Die Berner Lösung sei gut, aber bei weitem nicht perfekt, sagt der Stadtberner Finanzdirektor Michael Aebersold. Dass im Kanton Bern lediglich 80% der Zentrumslasten abgegolten würden, sei beispielsweise nicht nachvollziehbar.

 

Nicht nur Zentrumslast, sondern auch Zentrumslust
Zentrumsleistungen seien für die Städte aber nicht nur Frust und Last, sagt Franziska Bitzi Staub, Finanzvorsteherin der Stadt Luzern. Viele Leistungen der Städte seien für diese auch aus wirtschaftlicher Sicht wertvoll und trügen zur Attraktivität und Lebensqualität in den Zentren bei. So betrachte es die Stadt Luzern in erster Linie als «Zentrumslust», über ein attraktives und lebendiges Kulturangebot zu verfügen. Im Falle von Luzern bleiben aber unter dem Strich insgesamt 25 Millionen Franken ungedeckter Nettozentrumslasten, davon 17 Millionen Franken im Bereich Kultur. Bitzi Staub erwartet daher eine «solidarische Haltung der profitierenden Gemeinwesen».

Auch für Lausannes Finanzvorsteherin und Vizepräsidentin der KSFD, Florence Germond, stehen bei den Zentrumslasten die Kosten für die Kulturinstitutionen im Vordergrund. Von deren Besucherinnen und Besuchern wohnen bis zu zwei Drittel ausserhalb der Stadt Lausanne. Das müsse in der Finanzierung abgebildet werden.

 

Keine Patentlösung
Die Städte und Agglomerationen sind die Motoren der Regionen und Kantone und somit der Schweiz. Diese Funktion könnten die Zentren allerdings nur wahrnehmen, wenn sie in der Lage sind, ihre Zentrumsleistungen weiterhin zu erbringen. Dafür sind sie auf eine angemessene Entschädigung angewiesen. Eine einheitliche Lösung für alle Städte gibt es indes nicht. Vielmehr muss die Situation jeder Stadt, jeder Region und jedes Kantons im Gesamtkontext des Finanz- und Lastenausgleichs analysiert werden, damit zweckmässige Optionen für eine Abgeltung gefunden werden können. Dazu bietet die Studie eine erste Grundlage.

 

Weitere Informationen:

  • Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne, Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.
  • Michael Aebersold, Finanzdirektor der Stadt Bern, Vorstandsmitglied KSFD, 031 321 66 33.
  • Franziska Bitzi Staub, Finanzvorsteherin der Stadt Luzern, Vorstandsmitglied KSFD, 041 208 86 11.
  • Thomas Scheitlin, Finanzvorsteher und Stadtpräsident der Stadt St. Gallen, 071 224 53 20. 

Städtische Zentrumslasten noch immer ungenügend abgegolten

Für den Schweizerischen Städteverband (SSV) und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) stimmt die Richtung der vorgeschlagenen Eckpunkte der Steuervorlage 17 (SV17) im Wesentlichen. Die Ziele der Akzeptanz, der Standortattraktivität für Unternehmen und der steuerlichen Ergiebigkeit sind in einem besseren Gleichgewicht als bei der ursprünglichen Vorlage. Städte und Gemeinden sollen berücksichtigt werden, und die Vorlage soll rasch ans Parlament gehen.

Aus Sicht des SSV und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren bilden die heute an der Medienkonferenz des Steuerungsorgans von Bund und Kantonen bekanntgegebenen Eckpunkte für die Steuervorlage 17 (SV17) eine gute Grundlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung. Positiv ist, dass Städte und Gemeinden diesmal eng in die Erarbeitung einbezogen wurden, sie haben sich sehr stark engagiert und so entscheidend zur raschen Definition der Eckpunkte beigetragen.

 

Zentrale Forderungen aufgenommen
Verschiedene zentrale Forderungen des SSV wurden nun aufgenommen: Im Bundesgesetz soll die unverzichtbare Kompensation der Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle festgehalten werden, und der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll dazu von 17 auf 21.2 % erhöht werden. Die Ziele der Reform – internationale Akzeptanz, attraktiver Unternehmensstandort und steuerliche Ergiebigkeit – stehen nun in einem ausgewogeneren Verhältnis. Auch die Auswirkungen der steuerpolitischen Instrumente sind klarer abschätzbar, die Vorgaben für die Patentbox sind enger gefasst und sollen gesetzlich verankert werden. Zudem wird die Gegenfinanzierung der Vorlage gestärkt. Die SV17 gibt es nur mit Städten und Gemeinden. Offenbar ist diese Botschaft bei Bund und Kantonen angekommen.

 

Umsetzung in den Kantonen entscheidend
Dass die Vorlage nun rasch ans Parlament geht, ist ebenso wichtig, wie dass vor dem Entscheid Transparenz über die Umsetzung in den Kantonen geschaffen wird. Diese Umsetzung muss klar ersichtlich machen, dass die Situation der Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt wird. Erst so wird eine Gesamtbeurteilung der Reform definitiv möglich.

Die Vorstände von SSV und KSFD werden sich an ihrer je nächsten Sitzung mit der Vorlage des Bundesrates befassen.

 

Weitere Informationen:

  • Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Finanzdirektor Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 00

Steuervorlage 17 nur mit Städten und Gemeinden: Die Stossrichtung stimmt