Freitag, 9. September 2016, 13.45 bis 16.45 Uhr
Restaurant zum Äusseren Stand, 1. Stock, Zeughausgasse 17, 3011 Bern
Städte und Gemeinden sehen sich einem wachsenden Spardruck ausgesetzt. Entsprechend anspruchsvoll ist es, den kommunalen Finanzhaushalt weiterhin im Gleichgewicht zu halten. Massnahmen und Instrumente, die zu diesem Ziel führen, sind immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen.
Der Zustand der kommunalen Finanzhaushalte und Sanierungsmassnahmen sind auch Thema der nächsten Fachveranstaltung der Konferenz der Städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD.
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An ihrer Mitgliederversammlung sprachen sich die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren für eine ausgewogene Unternehmenssteuerreform III aus. Zentraler Punkt ist dabei die Berücksichtigung der Steuerausfälle auf der kommunalen Ebene. Ebenso soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent festgelegt werden.
Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD hat sich an ihrer Mitgliederversammlung eingehend mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) befasst. Für die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren ist die USR III nötig, erfüllt aber in der derzeitigen Form die ursprünglich vom Bundesrat definierten Ziele nur unzureichend. Vor allem die finanzielle Ergiebigkeit kommt neben der Stärkung des Unternehmensstandortes und der internationalen Akzeptanz zu kurz.
Für die KSFD muss eine ausgewogene Vorlage folgende Anforderungen erfüllen:
- Berücksichtigung der Auswirkungen der USR III auf die kommunale Ebene: Die beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen betreffen Städte und Gemeinden ebenso wie die Kantone. Entsprechend müssen die dafür vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen des Bundes auch der kommunalen Ebene zugute kommen.
- Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 %.
- Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer, weil die damit verbundenen Steuerausfälle für die kommunale Ebene nicht verkraftbar wären. Überdies könnte sie zu bedeutenden Mitnahmeeffekten führen.
- Minimale Vorgaben für die Teilbesteuerung von Dividenden.
- Patentbox: Keine Subventionierung von Forschung und Entwicklung im Ausland und keine Ausweitung auf vergleichbare Rechte.
Weitere Informationen:
- Daniel Leupi, Präsident der KSFD, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, 044 412 32 00.
- Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne, Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.
- Silvia Steidle, Finanzdirektorin der Stadt Biel, Vizepräsidentin KSFD, 032 326 13 11.
Städtische Finanzdirektoren fordern ausgewogene Unternehmenssteuerreform III
Der Schweizerische Städteverband ist sehr erfreut über den Entscheid des Nationalrats, die Kantone dazu anzuhalten, bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III auch die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag von Nationalrat de Buman (CVP/FR) wurde mit 108 zu 81 Stimmen angenommen. Damit anerkennt der Nationalrat, dass auch die kommunale Ebene direkt von der Unternehmenssteuerreform III betroffen ist und angesichts der drohenden Steuerverluste auf verbindliche Ausgleichsmassnahmen angewiesen ist – ein Etappensieg für den Städteverband.
Der Nationalrat hat sich in seiner heutigen Debatte zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) für eine Ergänzung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer ausgesprochen, die die Kantone daran erinnert, die Auswirkungen der Umsetzung der USR III auf ihre Gemeinden zu berücksichtigen. Der Nationalrat trug damit dem Umstand Rechnung, dass auch Städte und Gemeinden im Zuge der Unternehmenssteuerreform III grosse Verluste zu gewärtigen haben werden, gehören die Steuern juristischer Personen mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent doch zu den ergiebigsten Steuern auf kommunaler Ebene.
Aus Sicht des Städteverbands wäre es allerdings notwendig und folgerichtig gewesen, auch den Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern zu erhöhen. Im Gegensatz zum Ständerat beliess der Nationalrat den Betrag der vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes jedoch bei 1 Milliarde Franken. Damit wird nur ein Teil der zu erwartenden Verluste auf kantonaler und kommunaler Ebene abgefedert werden können. Nach Schätzungen des Städteverbands käme es nämlich allein auf der kommunalen Ebene zu Steuerausfällen im Umfang von 1,3 Milliarden Franken, wenn die kantonalen Gewinnsteuern wie vom Bundesrat erwartet auf durchschnittlich 16 Prozent gesenkt würden.
Ablehnung zinsbereinigte Gewinnsteuer
Zu Besorgnis Anlass gibt der Entscheid des Nationalrats, eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen. Dies wäre mit gravierenden Folgen für die Städte und Gemeinden verbunden, die selbst einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität der Schweiz leisten. Der Städteverband hofft, dass der Ständerat diese Massnahme im Differenzbereinigungsverfahren korrigiert und damit nicht zu verkraftende Steuerausfälle abwendet.
Weitere Informationen:
- Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn Präsident Schweiz. Städteverband, Nationalrat, 079 415 58 88.
- Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD, 044 412 32 00.
- Florence Germond, Finanzvorsteherin der Stadt Lausanne, Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.
- Silvia Steidle, Finanzvorsteherin der Stadt Biel, Vizepräsidentin KSFD, 032 326 13 11.