Medienkonferenz zur Präsentation der Studie «Städte und ihre Steuern»

Eine neue Studie der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD unterstreicht das Bild der Städte als Wirtschaftsmotoren der Schweiz. Entsprechend hoch ist der städtische Anteil an Kantons- und Bundessteuern: So stammen 80 Prozent der direkten Bundessteuern juristischer Personen aus den Städten. Laufen die städtischen Motoren nicht mehr rund, wirkt sich dies auch auf Bund und Kantone aus. Die KSFD fordert, städtische Interessen und Finanzen angemessen zu berücksichtigen.

Die von der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren in Auftrag gegebene Studie „Städte und ihre Steuern“ untersucht unter anderem den städtischen Beitrag an den Kantonsund Bundessteuern. Die Ergebnisse zeigen, dass die Städte gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überproportional zu den direkten Kantonssteuererträgen beitragen. So stammen schweizweit 56 Prozent der direkten Kantonssteuern aus den Städten (im statistischen Sinn) – bei einem Bevölkerungsanteil von 47 Prozent. An die direkten Bundessteuern tragen die Städte sogar fast zwei Drittel bei.

Besonders eindrücklich sind die Zahlen für die Steuern der juristischen Personen. Pro Kopf ist der Anteil an den Bundessteuern mehr als viermal so hoch wie der Betrag in nichtstädtischen Gemeinden. Die zehn Städte mit den höchsten Bundessteuererträgen juristischer Personen leisten gar über 50 Prozent des Gesamtsteuerertrags – bei einem Bevölkerungsanteil von lediglich 16 Prozent. Es handelt sich um die Städte Genf, Zürich, Basel, Zug, Lausanne, Neuenburg, Baar, Bern, Luzern und Winterthur.

 

Städtische Interessen berücksichtigen und Lasten angemessen entschädigen
Daniel Leupi, Finanzdirektor der Stadt Zürich und Präsident der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren, unterstrich denn auch die Bedeutung der Einnahmen juristischer Personen für die Städte und wies auf die drohenden Steuerausfälle im Zuge der Unternehmenssteuerreform III (USR III) hin, von denen die Städte ganz besonders betroffen seien. Diese verfolgten die Reform mit wachsender Sorge. Vor diesem Hintergrund wurde 2014 die KSFD gegründet, die sich dafür einsetzt, der städtischen Stimme in Finanzfragen mehr Gewicht zu verleihen. Gerade in Bundesvorlagen wie der USR III seien die Städte bisher viel zu wenig miteinbezogen worden, konstatierte Leupi.

Eine Berücksichtigung der Städte bei der Ausarbeitung so gewichtiger Vorlagen wie der USR III diene nicht nur den Interessen der Städte selbst, betonte Alexandre Schmidt, Finanzvorsteher der Stadt Bern. Vielmehr lägen gesunde städtische Finanzen im ureigenen Interesse von Bund und Kantonen und damit des ganzen Landes. Er verwies dabei auch auf den Finanzausgleich, an den die Städte als Nettozahler bedeutende Beiträge beisteuerten. Die Städte seien stolz auf ihre Rolle und es sei selbstverständlich, dass sie ihre Beiträge leisten würden. Doch müsse, so forderte Schmidt mit Nachdruck, auch endlich den städtischen Sonderlasten Rechnung getragen werden. Dass dem heute nicht so ist, zeigt der letzte Wirksamkeitsbericht zur NFA: Demnach werden städtische Lasten im Durchschnitt lediglich zu 8 Prozent abgegolten, während geografisch-topografische Sonderlasten von Berg- und Randregionen zu 35 Prozent gedeckt werden.

 

USR III – Ausgleich auch für Städte und Gemeinden
Vor dem Hintergrund dieser Fakten forderte Florence Germond, Vize-Präsidentin der KSFD im Namen der Konferenz, dass die Bedeutung der Städte als Wirtschaftsmotoren des Landes zu anerkennen sei. Im Interesse des ganzen Landes dürfe die Finanzkraft der Städte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Aufgrund ihrer Bedeutung gehörten die Städte mit an den Tisch, wenn es um die Erarbeitung und Umsetzung von finanzpolitisch relevanten Reformen ginge. Auch Germond erkannte in der Unternehmenssteuerreform III eine grosse Bedrohung für die städtischen Finanzen und wies darauf hin, dass gemäss Berechnungen des Städteverbands bei einer durchschnittlichen Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf 16 Prozent mit Verlusten von bis zu 1.3 Milliarden Franken für die
kommunale Ebene zu rechnen sei. Entsprechend fordert der Städteverband, dass Städte und Gemeinden ebenso für ihre Steuerausfälle entschädigt werden wie die Kantone.

Die Unternehmenssteuerreform III wird in der Dezembersession im Ständerat behandelt. Dass die vorberatende Kommission die Ausgleichszahlungen für die Kantone erhöhen möchte, ist erfreulich. Völlig unverständlich ist aber, dass diese nicht auch für Städte und Gemeinden vorgesehen sind. Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren wird ihre Forderungen weiterhin gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband verfechten und die Vorlage im parlamentarischen Prozess eng begleiten.

 

Weitere Informationen:

  • Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Präsident Konferenz der städtischen
  • Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD, 044 412 32 00.
  • Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne, Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.
  • Alexandre Schmidt, Finanzdirektor der Stadt Bern, Vorstandsmitglied KSFD, 031 321 66 33. 

Medienkonferenz zur Präsentation der Studie «Städte und ihre Steuern»

Freitag, 11. September 2015
Restaurant zum Äusseren Stand, 1. Stock, Zeughausgasse 17, 3011 Bern

Die Mehrwertsteuer stellt Städte und Gemeinden vor vielfältige Herausforderungen. Dazu gehört auch, dass das heutige Mehrwertsteuersystem zu einem Abfluss kommunaler Finanzmittel an den Bund führt. Diese Einschränkung der finanziellen Handlungsfreiheit der kommunalen Ebene verletzt die Grundsätze der geteilten Finanzkompetenz in unserem föderalen Staat.

Mit ihrer Fachveranstaltung «Mehrwertsteuer und Gemeinwesen» will die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD das Thema unter Einbezug ausgewiesener Fachleute und anhand praktischer Beispiele angehen, Ungereimtheiten ausleuchten und Lösungsansätze aufzeigen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmenden auch Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung richtet sich an die zuständigen Exekutivmitglieder, an Mitarbeitende in städtischen Leitungsfunktionen wie auch an die Ebene der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Mehrwertsteuer.

Präsentationen

Weitere Unterlagen

Ohne Kompensation der Steuerausfälle der Städte und Gemeinden führt die Unternehmenssteuerreform III nicht zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Für den Schweizerischen Städteverband hat die Vorlage, die der Bundesrat heute ans Parlament verabschiedete, weiterhin gravierende Mängel.

Der Schweizerische Städteverband hat wiederholt festgehalten, dass die Unternehmenssteuerreform III (USR III) nötig ist, dass die Aufhebung der Sondersteuerregimes kompensiert werden muss und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden soll. Die nun vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur USR III kommt diesen Zielen nur ungenügend nach. Insbesondere sieht sie keine angemessene Kompensation der Steuerausfälle von Städten und Gemeinden vor.

 

Gefährdete Standortqualität ohne Ausgleichszahlungen für Städte und Gemeinden
Nach Hochrechnungen des Städteverbandes hätte die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf 15 % für die kommunale Ebene Steuerausfälle von rund 1,5 Milliarden Franken zur Folge. Angesichts knapper Kassen in vielen Städten und Gemeinden, sind derartige Steuerausfälle ohne gesicherte Kompensation nicht zu verkraften. Zahlreiche wichtige Aufgaben, die für das Leben der Bevölkerung in Städten und Gemeinden zentral und für die Standortqualität von höchster Bedeutung sind, stehen auf dem Spiel. Dies gilt umso mehr, als Artikel 50 der Bundesverfassung vom Bund verlangt, dass er bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet und auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen Rücksicht nimmt.

 

Nur eine ausgewogene Unternehmenssteuerreform ist mehrheitsfähig
Wenn die USR III ihr Ziel einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes gerecht werden will, muss sie die drei in der Vorlage formulierten Teilziele der kompetitiven Steuerbelastung, der internationalen Akzeptanz und der finanziellen Ergiebigkeit ausgewogen berücksichtigen. Dies bedeutet auch, dass durch die Steuerreform verursachte Steuerausfälle ausgeglichen werden – erst recht, wenn sie auf einer anderen Staatsebene anfallen. Der Finanzföderalismus, der dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden je eigene Steuer- und Finanzkompetenzen zuweist, ist einer der Eckpfeiler unseres Staatswesens und wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz mitverantwortlich. Ohne einen gesicherten Ausgleich der Steuerausfälle von Städten und Gemeinden kann die USR III ihre Ziele nicht erreichen und wird sie es schwer haben, mehrheitsfähig zu werden.

 

Weitere Informationen:

  • Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn Präsident Schweiz. Städteverband, Nationalrat, 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Präsident Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD, 044 412 32 00.

Unternehmenssteuerreform III: Weiterhin ungenügende Kompensation von Städten und Gemeinden