Unternehmenssteuerreform III: Nötig, aber nicht ohne gesicherte Kompensation an Städte und Gemeinden

Der Schweizerische Städteverband erachtet die Unternehmenssteuerreform III als nötig, akzeptiert die Ausgestaltung aber nicht. Die Vorlage muss zwingend sicherstellen, dass die kommunale Ebene für die erwarteten Steuerausfälle kompensiert wird. Möglich ist dies zum Teil über eine Entlastung der Städte und Gemeinden bei der Mehrwertsteuer.

Der Schweizerische Städteverband stimmt zwar mit dem Bundesrat überein, dass die Schweiz ihre Steuerregimes für eine privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften aufgrund der internationalen Kritik anpassen muss. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Abschaffung dieser Steuerregimes in sinnvoller Weise kompensiert und die Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz gestärkt werden sollen. Aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden ist die Unternehmenssteuerreform III in der vorliegenden Form jedoch überladen und unausgewogen. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vorlage zu entschlacken und die verschiedenen steuerpolitischen Massnahmen im Hinblick auf die vielfältigen Qualitäten des Unternehmensstandortes Schweiz neu zu gewichten. Vor allem muss die USR III die Steuerausfälle auf der kommunalen Ebene ausgleichen.

 

Kommunale Ebene zwingend an den Ausgleichzahlungen beteiligen
Städte und Gemeinden sind von der USR III unmittelbar betroffen. Unternehmenssteuern haben für sie eine grosse finanzpolitische Bedeutung. Denn sie tragen meist mit 20 bis 25 Prozent zum kommunalen Steueraufkommen bei – je nach Wirtschaftsstruktur kann der Anteil jedoch bis zu 50 Prozent am Steuerertrag ausmachen. Falls die Kantone im Zusammenhang mit der USR III ihre Gewinnsteuersätze bei den Unternehmenssteuern generell senken, trifft dies auch die Städte und Gemeinden. Nach Hochrechnungen des Städteverbandes würde eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 15 Prozent Steuerausfälle für die kommunale Ebene allein von insgesamt 1,5 Milliarden Franken bedeuten. Zahlreiche Aufgaben auf kommunaler Ebene wären in Frage gestellt.

Der Bundesrat will die erwarteten Gewinnsteuersenkungen mit einer Milliarde Franken ausgleichen –allerdings nur gegenüber den Kantonen. Der Städteverband fordert deshalb vom Bund, dass dieser die Kantone verpflichtet, ihre Städte und Gemeinden angemessen an den Ausgleichzahlungen zu beteiligen.

 

Innovativer Lösungsansatz: Entlastung der Gemeinden von der Mehrwertsteuer
Zudem schlägt der Städteverband als Kompensation eine Entlastung von Städten, Gemeinden sowie Kantonen bei der Mehrwertsteuer vor. Den Gemeinwesen sollen die bezahlten Vorsteuern voraussetzungslos zurückerstattet werden – ausser sie seien unternehmerisch tätig. Diese Anpassung führt nicht nur zu einer erheblichen administrativen Entlastung, sondern beseitigt auch die taxe occulte, welche die Kommunen letztlich mit eigenen Finanzmitteln finanzieren müssen. In einem Staatswesen, in dem jede der drei Stufen eine eigene Finanzautonomie hat, ist eine derartige steuerpolitische Anomalie finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen.

Eine ausreichende Kompensation der Steuerausfälle auf kommunaler Ebene ist eine der Voraussetzungen für die Erreichung eines der Ziele der USR III – nämlich die Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz. Die Standortattraktivität hängt nicht nur von der Steuerbelastung ab, sondern auch von einer Reihe von Dienstleistungen und Infrastrukturen, welche u.a. durch kommunale Steuermittel finanziert werden.

 

Nicht überladen: steuerpolitische Massnahmen gezielt auswählen
Die weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahmen stiessen bei den Mitgliedern des Städteverbandes auf ein unterschiedliches Echo:

  • Mehrheitlich positiv beurteilt wurde die Einführung einer Lizenzbox. Im Hinblick auf die internationale Akzeptanz sollte dies eher eng ausgestaltet sein.
  • Abgelehnt wird hingegen die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer – dies wegen den erwarteten massive Steuerausfällen und der Mitnahmeeffekte.
  • Keine einheitliche Haltung ergab die verbandsinterne Konsultation zu einer allfälligen Kapitalgewinnsteuer.
  • Eher positiv sehen die Städte die Anpassungen bei der Kapitalsteuer. Dasselbe gilt für die Anpassung beim Beteiligungsabzug.
  • Der Aufhebung der zeitlichen Beschränkung möglicher Verlustrechnungen stehen die Städte kritisch gegenüber. Das Teilbesteuerungsverfahren auszuweiten, erachten die Städte als steuersystematisch falsch.

Die Stellungnahme des Städteverbandes zur Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III ist
abrufbar unter: http://staedteverband.ch/Vernehmlassungen

 

Weitere Informationen:

  • Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn Präsident Schweiz. Städteverband, Nationalrat, 079 415 58 88.
  • Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Präsident Konferenz der städtischen
  • Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD, 044 412 32 00.
  • Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne, Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.

Freitag, 9. Januar 2015
Restaurant zum Äusseren Stand, 1. Stock, Zeughausgasse 17, 3011 Bern

Mit der Unternehmenssteuerreform III befindet sich eines der grössten finanz- und steuerpolitischen Reformpakete der letzten Jahre derzeit in der Vernehmlassung. Weil Unternehmenssteuern auch auf der kommunalen Ebene erhoben werden, sind Städte und Gemeinden von dieser Reform direkt betroffen. Die neu gegründete Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD möchte deshalb an einem Fachanlass verschiedene Aspekte der Reform thematisieren. Zwei Referenten und eine Referentin beleuchten die Unternehmenssteuerreform III aus Sicht des Bundes, der Kantone sowie der Städte und Gemeinden.

Präsentationen

Am 22. August 2014 ist in Bern die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren ins Leben gerufen worden. Die Städte wollen sich in der Finanz- und Steuerpolitik mehr Gehör bei Bund und Kantonen verschaffen.

Die Städte und städtischen Gemeinden sind die wirtschaftlichen Lokomotiven der Schweiz. Als solche sind sie auf eine stabile und berechenbare Finanz- und Steuerpolitik angewiesen. Oft werden aber auf Bundesebene steuer- oder finanzpolitische Entscheide gefällt, ohne die städtischen Interessen entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb wird in der Finanz- und Steuerpolitik künftig eine vereinte städtische Stimme zu hören sein: Am 22. August 2014 haben 23 Städte und Gemeinden (Basel, Bern, Biel, Frauenfeld, Freiburg, Genf, Gossau, Kloten, La Chaux-de-Fonds, Lausanne, Luzern, Rapperswil-Jona, Riehen, Schaffhausen, Schlieren, Solothurn, Sursee, Thun, Vevey, Wallisellen, Winterthur, Zürich, Zug) die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren KSFD gegründet. Damit wollen die Städte und städtischen Gemeinden ihren finanz- und steuerpolitischen Anliegen besser Gehör verschaffen. Die Konferenz soll die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder koordinieren und entsprechend der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Städte in wichtigen finanz- und steuerpolitischen Fragen auf Bundes- und kantonaler Ebene mitreden können. Die Gründungsmitglieder sind zuversichtlich, dass im Verlauf der nächsten Monate noch zahlreiche weitere Städte und städtische Gemeinden der KSFD beitreten werden.

Zu den wichtigen Themen der neu gegründeten KSFD gehört die Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die KSFD will sich zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband dafür einsetzen, dass die Interessen der Städte besser berücksichtigt und allfällige Steuerausfälle der Städte ebenso kompensiert werden wie diejenigen der Kantone.

Zum Präsidenten der KSFD wurde der Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Stadtrat Daniel Leupi, gewählt. Im Vorstand sind die Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der Städte Bern, Biel, Genf, Lausanne, Luzern und Schaffhausen vertreten. Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren beabsichtigt, sich dem Schweizerischen Städteverband als Sektion anzuschliessen. Damit soll sie den gleichen Status erhalten wie die Städteinitiative Sozialpolitik, die Konferenz der städtischen Sicherheitsdirektoren, die Städteinitiative Bildung, die Städtekonferenz Mobilität und die Städtekonferenz Kultur.

 

Weitere Informationen:

  • Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 00 (12.00 – 13.30 h)
  • Florence Germond, Conseillière municipale de la ville de Lausanne, Tel. 021 315 72 00.

Gründung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 22. August 2014