Mit der OECD-Steuerreform soll eine Mindeststeuer für grosse Unternehmen eingeführt werden, der Bundesrat hat deren Umsetzung für die Schweiz in die Vernehmlassung geschickt: Der Schweizerische Städteverband (SSV) und die Konferenz der städtischen Finanzdirektoren (KSFD) stehen im Grundsatz hinter der Vorlage. Sie fordern jedoch, dass gleichzeitig die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen in der Verfassung verankert wird. Zudem soll in der Botschaft des Bundesrates eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen werden.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz ist eines der 137 Länder, die sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt haben. Für die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz sieht der Bundesrat konkret die Einführung einer Ergänzungssteuer für betroffene Unternehmen vor. Er hat eine entsprechende Verfassungsänderung und Übergangsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Sie garantieren für die in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen auch in Zukunft Rechts- und Planungssicherheit und verhindern dadurch eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Beteiligung der kommunalen Ebene in der Verfassung verankern
Der SSV und die KSFD begrüssen grundsätzlich die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz. Der Föderalismus muss jedoch gewahrt werden, indem die Mehreinnahmen zwingend und angemessen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten verteilt werden. Der SSV und die KSFD fordern, dass die Beteiligung der kommunalen Ebene an den Einnahmen der Ergänzungssteuer im vorgeschlagenen Verfassungsartikel ebenfalls verankert wird
Mehr Transparenz zu den Auswirkungen
Zusätzlich fordern SSV und KSFD in der Vernehmlassungsantwort, dass in der Botschaft des Bundesrates die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die drei Staatsebenen einer Auslegeordnung unterzogen werden. Nur so ist es möglich, eine zielkonforme Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zu garantieren und eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Den Fachkräftemangel bekämpfen
Werden die Unternehmen künftig mit einer neuen Ergänzungssteuer belastet, tragen auch die Städte das Risiko fiskalrelevanter und volkswirtschaftlicher Verhaltensanpassungen dieser Unternehmen. Dem kann durch andere Instrumente zur Förderung der Standortattraktivität entgegengewirkt werden. Für den SSV und die KSFD ist zentral, dass allfällige Massnahmen in einem nationalen Regelwerk eingebettet und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs (z.B. durch Investitionen in die Bildung oder der familienergänzenden Kinderbetreuung) sowie zur Bewältigung des Klimawandels verwendet werden. Schliesslich schlagen die Städte vor, die Ausdehnung der Mindestbesteuerung auf alle Unternehmensgruppen zu prüfen. So könnten die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewahrt werden.
Download der Vernehmlassungsantwort [PDF]
Auskunft:
Bittner-Priez Véronique, Vizedirektorin des SSV: 031 356 32 33
OECD-Steuerreform: Städte fordern Beteiligung an Mehreinnahmen
Freitag, 17. September 2021, 14.15 bis 16.30 Uhr
Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17, 3011 Bern
Veranstaltung mit Simultanübersetzung und Covid-Zertifikat (keine Testmöglichkeit vor Ort)
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der verabschiedeten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) findet ein Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen statt. Der Nachhaltigkeit und dem Qualitätswettbewerb kommt dabei eine grössere Bedeutung zu als bisher.
Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren hat bei BSD Consulting eine Studie in Auftrag gegeben, welche anhand städtischer Fallbeispiele auf die stadtinternen Prozesse im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung fokussiert. Die Ergebnisse der Studie sollen an der Fachtagung präsentiert werden.
Studie
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Im öffentlichen Beschaffungswesen kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Der Nachhaltigkeit und dem Qualitätswettbewerb kommt dabei eine grössere Bedeutung zu als bisher. Die von der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) bei BSD Consulting in Auftrag gegebene Studie gibt einen Einblick in die aktuelle Beschaffungspraxis in ausgewählten Schweizer Städten und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf. Die Ergebnisse der Studie wurden an der heutigen KSFD-Fachveranstaltung präsentiert.
Der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen ist eine Folge des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das 2021 in Kraft getreten ist, und der verabschiedeten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019). Nachhaltig beschaffen bedeutet, die öffentlichen Mittel sowohl wirtschaftlich als auch sozial verantwortungsvoll und ökologisch einzusetzen. Im Rahmen der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen haben Städte einen wichtigen Hebel, ihre Aktivitäten nachhaltiger zu gestalten. So bezeichnet der Bund die nachhaltige öffentliche Beschaffung als ein bedeutendes Element für die Verwirklichung der im Rahmen der Agenda 2030 vereinbarten Nachhaltigkeitsziele. Die Städte können eine wichtige Vorbildfunktion wahrnehmen, um zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen.
Entwicklungsmöglichkeiten im Beschaffungswesen
Um dieser Vorbildfunktion nachzukommen, hat die KSFD bei BSD Consulting eine Studie in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt in verschiedenen Bereichen Entwicklungsmöglichkeiten auf. So können beispielsweise übergeordnete städtische Strategien, Ziele, Richtlinien oder Massnahmen die Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung in einer Stadt unterstützen. Ebenfalls ist das Wissen über die nachhaltige Beschaffung die Grundlage dafür, dass diese auch vernünftig umgesetzt werden kann. Die untersuchten Städte verfolgen verschiedene Methoden der internen Weiterbildung und Informationsweitergabe an die Mitarbeitenden. Strukturen mit Lead-Einkaufenden scheinen die Weitergabe von Wissen zu vereinfachen. Aber auch das Intranet oder Plattformen zum Austausch können das Wissen befördern. Letztendlich relevant ist die Frage, ob das Wissen von den entsprechenden BeschafferInnen auch angewendet wird.
Stadt Zürich: Vorprojekt Monitoring der nachhaltigen Beschaffung
Die Stadt Zürich hat ein Vorprojekt «Monitoring der nachhaltigen Beschaffung» lanciert. Das Vorprojekt beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Aufbau einer technischen Lösung im Bestellsystem, um die interne Informationsweitergabe zu verbessern und das automatisierte Monitoring zur nachhaltigen Beschaffung zu ermöglichen. Ferner werden Key Performance Indikatoren (KPI) entwickelt, anhand derer die Stadt auswerten kann, welche Produktgruppen nachhaltig beschafft wurden. Gemäss Daniel Berweger, Fachspezialist Beschaffung der Stadt Zürich, wird mit dem Vorprojekt das Ziel eines technisch unterstützten Wissenstransfers zum Thema nachhaltige Beschaffung innerhalb der städtischen Verwaltung verfolgt. Das Vorprojekt wurde an der Fachveranstaltung, neben einem weiteren Fallbeispiel aus der Stadt Meyrin und einem Gastreferat von Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner, vorgestellt.
Weitere Informationen:
Silvia Steidle, Präsidentin der KSFD, Finanzdirektorin der Stadt Biel, 078 711 13 73.
Informationen zur Fachveranstaltung:
https://ksfd.ch/de/Info/Fachveranstaltungen/Nachhaltige_offentliche_Beschaffung