Städte müssen investieren, um ihre Standortattraktivität zu fördern und zu erhalten, insbesondere aber auch um das Wachstum zu bewältigen. Der hohe Investitionsbedarf verlangt nach Steuerung und Priorisierung – und dennoch bewegt sich der Realisierungsgrad oftmals auf tiefem Niveau. Die städtischen Finanzverwaltungen sehen sich alle mit ähnlichen Herausforderungen bei der Planung und Durchführung von Investitionen konfrontiert. Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) hat daher bei ihren Mitgliedern eine Erhebung zu diesem Thema durchgeführt, deren Ergebnisse heute an einer Fachveranstaltung in Bern präsentiert werden.
800 Franken pro Kopf der Bevölkerung und rund 10 Prozent des Gesamtaufwands – so viel investieren die 25 Städte, die an einer Umfrage der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) in Zusammenarbeit mit dem Büro B,S,S teilgenommen haben, im Durchschnitt pro Jahr. In den Städten mit mehr als 100’000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind es gar 1’400 Franken. Hinter diesen Zahlen stehen komplexe Prozesse, die sich zwar von Stadt zu Stadt unterscheiden – die Herausforderungen sind indes überall ähnlich. Deshalb hat die KSFD zu einem Fachaustausch nach Bern geladen. Ziel ist es, anhand von Erfahrung und Good Practice voneinander zu lernen. Und die hohe Teilnehmerzahl zeigt, dass das Thema weit über den Mitgliederkreis der KSFD hinaus Interesse weckt.
Tiefer Realisierungsgrad
Kopfzerbrechen bereitet den städtischen Finanzverantwortlichen insbesondere der zu tiefe Realisierungsgrad bzw. die Nicht-Ausschöpfung des Plafonds, den rund die Hälfte der befragten Städte kennt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der dezentrale Investitionsbedarf steht oftmals nicht im Einklang mit den effektiven Ressourcen. Aber auch Einsprachen und langwierige politische Prozesse führen zu Projektverzögerungen. Schliesslich kann sich eine ungenaue Budgetierung auf den Realisierungsgrad auswirken. Entsprechend wichtig sind daher ein wirksames Investitionscontrolling sowie ein laufendes Anpassen der Planung – Prozesse, die in den verschiedenen Städten sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich Investitionsentscheide oftmals im Spannungsfeld rechtlicher Vorgaben und politischer Notwendigkeit bzw. Wünschbarkeit bewegen. Der Spielraum der Investitionstätigkeit ist in der Tat begrenzt. Nebst den finanzpolitischen Zielen der Stadt sowie Finanzkennzahlen sind es kantonale Vorgaben, etwa bezüglich Haushaltsgleichgewicht, sowie kommunale oder kantonale Schuldenbremsen, die den Rahmen vorgeben.
Mit Investitionen die Standortqualität erhalten
Dessen ungeachtet rechnen die meisten Städte künftig mit einem starken Anstieg des Investitionsvolumens. Investitionen sind entscheidend für den Erhalt der Attraktivität von Städten und Gemeinden – als Wirtschaftsstandort wie auch als Wohnort. Auch das anhaltende Bevölkerungswachstum in Städten und Agglomerationen ist ein Treiber für steigende Investitionen. Schulhäuser und Sportanlagen stehen denn auch zuoberst bei künftigen Investitionsprojekten. Für die langfristige Sicherung des Wohlstands bleiben Investitionen für Städte und Gemeinden zentral – und ein Aufschieben kommt meist teurer zu stehen.
Weitere Informationen:
Silvia Steidle, Präsidentin der KSFD, Finanzdirektorin der Stadt Biel, 078 711 13 73.
Informationen zur Fachveranstaltung:
ksfd.ch/de/Info/Fachveranstaltungen/Investitionen
Städtische Investitionen unter der Lupe
Freitag, 13. September 2019, 14.15 bis 16.30 Uhr
Restaurant Schmiedstube, Schmiedenplatz 5, Bern
Investitionen sind in den Finanzverwaltungen von Städten und Gemeinden ein gleichermassen wichtiges wie komplexes Thema. Wie wird die Investitionsplanung erarbeitet? Welche Stellen sind wie und wann involviert? Wie werden Investitionen gesteuert, welche Rolle spielt der Investitionsplafond und wie funktioniert das Controlling? Diese und weitere Fragen waren Gegenstand einer Erhebung, die die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD gemeinsam mit B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung bei ihren Mitgliedern durchgeführt hat. An der diesjährigen KSFD-Fachveranstaltung werden die Ergebnisse präsentiert. Anschliessend stellen drei Mitgliedstädte ihre Prozesse vor und diskutieren mit den Teilnehmenden.
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Mit dem Ja der Stimmbevölkerung zur Steuerreform und AHV-Finanzierung ist nun der Weg frei für die Umsetzung der dringend notwendigen Unternehmenssteuerreform. Wie diese konkret ausgestaltet wird, hängt weitgehend von den kantonalen Vorlagen ab. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) erwarten, dass die Kantone die Lasten fair verteilen und der Gemeindeklausel Nachachtung verschaffen.
Der Städteverband und die KSFD haben die STAF geschlossen unterstützt – dies, obschon sie nicht allen städtischen Forderungen Rechnung trägt. Dass die Vorlage heute eine Mehrheit gefunden hat, ist erfreulich. Denn eine bessere Alternative wäre nicht realistisch gewesen und eine Ablehnung hätte zu einer längeren Phase der Unsicherheit geführt. Der heutige Entscheid bringt die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz wie auch für die Gemeinwesen.
Die Annahme der nationalen Vorlage ist auch die Voraussetzung für die Umsetzung der kantonalen Reformprojekte, für die die STAF den Rahmen und die Instrumente vorgibt. Die Ausgestaltung in den Kantonen ist ausschlaggebend für die Auswirkungen der Reform auf Städte und Gemeinden. Der SSV und die KSFD erwarten eine ausgewogene Umsetzung und eine faire Lastenverteilung, damit die Steuerausfälle für die Kantone und für die Gemeinden tragbar werden. Insbesondere fordern sie die Kantone auf, die Gemeindeklausel umzusetzen und die kommunale Ebene angemessen an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes zu beteiligen. Die Aufnahme einer klar formulierten Gemeindeklausel in die Neuauflage der Unternehmenssteuerreform war ein wesentlicher Grund für die Zustimmung der Städte zur STAF. Entsprechend sind die Kantone in der Pflicht. Schliesslich erwarten die Städte, dass auch der Bund die städtischen Anliegen bei der Konkretisierung der Umsetzung weiterhin berücksichtigt.
Weitere Informationen:
- Nationalrat Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Tel. 079 415 58 88.
- Silvia Steidle, Präsidentin Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Tel. 078 711 13 73.