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Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident
Sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat
Am 12. September wird Ihr Rat die Steuervorlage 17 (SV17) behandeln. Die SV17 hat grosse Auswirkungen auf die kommunale Ebene. Entsprechend haben sich der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren aktiv in die Erarbeitung der Vorlage eingebracht. Insbesondere haben wir uns dafür eingesetzt, dass die SV17 rasch behandelt werden kann, insgesamt ausgewogen ist und dass die Lasten fair verteilt werden. Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage trägt den Kernanliegen der Städte grösstenteils Rechnung. Ihre Kommission ist indes den Beschlüssen des Ständerates gefolgt, dessen Vorlage deutlich höhere Steuerausfälle auf kommunaler und kantonaler Ebene verursachen würde. Wir erlauben uns daher, Ihnen die folgenden dringlichen und zentralen städtischen Anliegen in Erinnerung zu rufen:
Kapitaleinlageprinzip: Ihre Kommission hat die Beschlüsse des Ständerates zum Kapitaleinlageprinzip zum Teil wieder rückgängig gemacht, was zu höheren Steuerausfällen führen wird. Wir möchten Sie daher auffordern, bei Art. 20, Abs. 3 DBG die Version des Ständerates zu unterstützen.
Erhöhung der Ausgleichsmassnahmen des Bundes und Beteiligung der kommunalen Ebene (Art. 196 Abs. 1a und 1bis DBG): Damit eine faire Lastenverteilung zwischen den drei Staatsebenen gewährleistet wird, bitten wir Sie, dem Vorschlag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in einer Übergangszeit von fünf Jahren zusätzlich auf 22,3 % anzuheben (Art. 196 Abs. 1a ). Weiter bitten wir Sie, mit Art. 196, Abs. 1 bis sicherzustellen, dass Städte und Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligt werden, und in diesem Punkt der Kommissionsminderheit zu folgen, die die klarere Formulierung «gelten ab» unterstützt.
Gegenfinanzierung: Mit der von Ihrer Kommission beschlossenen Senkung der Teilbesteuerung für Dividenden auf 50 Prozent resultieren unter dem Strich wesentlich höhere Steuerausfälle für die kommunale Ebene, als dies bei der Vorlage des Bundesrates der Fall wäre. Wir bitten Sie daher, die Dividendenbesteuerung auf kantonaler Ebene wieder auf 70 Prozent zu erhöhen und bei Art. 7, Abs. 1 StHG dem Bundesrat zu folgen.
Wir bitten Sie um Berücksichtigung unserer Anliegen, damit bei dieser wichtigen Steuerreform ein Konsens erreicht wird, der auch von den Städten mitgetragen werden kann. Im Übrigen bitten wir Sie mit Nachdruck, die Vorlage in der laufenden Session zu verabschieden, denn die Reform ist unverändert dringlich. Unternehmen und öffentliche Haushalte sind gleichermassen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist zwingend, würde ohne jegliche Begleitmassnahmen aber zu einem Steuerwettbewerb führen, der für viele Gemeinwesen nicht mehr tragbar wäre.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Anliegen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Schweizerischer Städteverband