Städtische Finanzdirektoren fordern Korrekturen bei der SV17

Aus Sicht der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren ist die von der WAK des Nationalrats verabschiedete Steuervorlage unbefriedigend. Die Kommission hat es verpasst, eine genügende Gegenfinanzierung sicherzustellen. Mit den Anpassungen beim Kapitaleinlageprinzip hat sie die Vorlage für die Städte und Kantone weiter verschlechtert. Auch die geforderte klarere Formulierung bei der Gemeindeklausel wurde abgelehnt, wenngleich knapp. Jetzt muss der Nationalrat die notwendigen Korrekturen vornehmen, damit diese wichtige und dringliche Steuerreform auch von den Städten mitgetragen werden kann.

Der Vorstand der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) beurteilt die von der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) verabschiedete Steuervorlage sehr kritisch. Die Finanzdirektorinnen und -direktoren befürchten hohe Steuerausfälle, die die Städte zu Leistungskürzungen und Steuererhöhungen zwingen könnten. Die KSFD hat sich stets dafür eingesetzt, dass die SV17 insgesamt ausgewogen ist und dass die Lasten fair verteilt werden – Anliegen, denen die Vorlage des Bundesrates grösstenteils Rechnung trägt.

Die WAK-N ist in ihren Entscheiden nun aber mehrheitlich dem Ständerat gefolgt und hat es namentlich versäumt, die Dividendenbesteuerung auf kantonaler Ebene wieder anzuheben. Das bedeutet, dass Städte und Kantone im Vergleich zur Bundesratsvorlage zusätzliche Steuerausfälle in Höhe von 250 Millionen Franken zu gewärtigen haben. Umso wichtiger wäre eine Zustimmung zum Antrag für eine verbindlichere Formulierung der Gemeindeklausel gewesen. Dass dieser nur ganz knapp abgelehnt wurde, ist erfreulich und ist gleichzeitig ein Zeichen an den Nationalrat, der verbindlicheren Version zum Durchbruch zu verhelfen. Unverständlich ist, dass die WAK-N die Anpassungen des Ständerates beim Kapitaleinlageprinzip teilweise wieder rückgängig gemacht und die Vorlage damit sogar noch verschlechtert hat.

Der Vorstand der KSFD fordert den Nationalrat daher auf,

  • mit einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung der Gegenfinanzierung besser Rechnung zu
    tragen.
  • beim Kapitaleinlageprinzip zur Version des Ständerates zurückzukehren.
  • den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in einer Übergangszeit von fünf Jahren zusätzlich auf 22,3 % und anschliessend auf 21,2 % anzuheben, um die Lasten zwischen den Staatsebenen fairer zu verteilen.
  • mit einer verbindlich formulierten Gemeindeklausel sicherzustellen, dass auch Städte und Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligt werden.

 

Der KSFD-Vorstand erwartet, dass der Nationalrat die Anliegen der Städte berücksichtigt, damit auch deren Vertreterinnen und Vertreter die Steuervorlage mit Überzeugung unterstützen können. Im Übrigen ist der Nationalrat aufgefordert, der Dringlichkeit der Reform Rechnung zu tragen, denn Unternehmen und öffentliche Haushalte sind gleichermassen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist zwingend, würde ohne jegliche Begleitmassnahmen aber zu einem Steuerwettbewerb führen, der für viele Gemeinwesen nicht mehr tragbar wäre.

 

Weitere Informationen:

  • Daniel Leupi, Präsident der KSFD, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, 044 412 32 64.
  • Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne, Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.
  • Silvia Steidle, Finanzdirektorin der Stadt Biel, Vizepräsidentin KSFD, 032 326 13 11.
  • Michael Aebersold, Finanzdirektor der Stadt Bern, Vorstandsmitglied KSFD, 031 321 66 33.
  • Yvonne Beutler, Finanzdirektorin der Stadt Winterthur, Vorstandsmitglied KSFD, 052 267 57 12.
  • Franziska Bitzi Staub, Finanzdirektorin der Stadt Luzern, Vorstandsmitglied KSFD, 041 208 86 11.
  • Karl Kobelt, Finanzvorsteher der Stadt Zug, Vorstandsmitglied KSFD, 041 728 21 21.

Städtische Finanzdirektoren fordern Korrekturen bei der SV17

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident
Sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat

Am 12. September wird Ihr Rat die Steuervorlage 17 (SV17) behandeln. Die SV17 hat grosse Auswirkungen auf die kommunale Ebene. Entsprechend haben sich der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren aktiv in die Erarbeitung der Vorlage eingebracht. Insbesondere haben wir uns dafür eingesetzt, dass die SV17 rasch behandelt werden kann, insgesamt ausgewogen ist und dass die Lasten fair verteilt werden. Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage trägt den Kernanliegen der Städte grösstenteils Rechnung. Ihre Kommission ist indes den Beschlüssen des Ständerates gefolgt, dessen Vorlage deutlich höhere Steuerausfälle auf kommunaler und kantonaler Ebene verursachen würde. Wir erlauben uns daher, Ihnen die folgenden dringlichen und zentralen städtischen Anliegen in Erinnerung zu rufen:

Kapitaleinlageprinzip: Ihre Kommission hat die Beschlüsse des Ständerates zum Kapitaleinlageprinzip zum Teil wieder rückgängig gemacht, was zu höheren Steuerausfällen führen wird. Wir möchten Sie daher auffordern, bei Art. 20, Abs. 3 DBG die Version des Ständerates zu unterstützen.

Erhöhung der Ausgleichsmassnahmen des Bundes und Beteiligung der kommunalen Ebene (Art. 196 Abs. 1a und 1bis DBG): Damit eine faire Lastenverteilung zwischen den drei Staatsebenen gewährleistet wird, bitten wir Sie, dem Vorschlag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in einer Übergangszeit von fünf Jahren zusätzlich auf 22,3 % anzuheben (Art. 196 Abs. 1a ). Weiter bitten wir Sie, mit Art. 196, Abs. 1 bis sicherzustellen,  dass Städte und Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligt werden, und in diesem Punkt der Kommissionsminderheit zu folgen, die die klarere Formulierung «gelten ab» unterstützt.

Gegenfinanzierung: Mit der von Ihrer Kommission beschlossenen Senkung der Teilbesteuerung für Dividenden auf 50 Prozent resultieren unter dem Strich wesentlich höhere Steuerausfälle für die kommunale Ebene, als dies bei der Vorlage des Bundesrates der Fall wäre. Wir bitten Sie daher, die Dividendenbesteuerung auf kantonaler Ebene wieder auf 70 Prozent zu erhöhen und bei Art. 7, Abs. 1 StHG dem Bundesrat zu folgen.

Wir bitten Sie um Berücksichtigung unserer Anliegen, damit bei dieser wichtigen Steuerreform ein Konsens erreicht wird, der auch von den Städten mitgetragen werden kann. Im Übrigen bitten wir Sie mit Nachdruck, die Vorlage in der laufenden Session zu verabschieden, denn die Reform ist unverändert dringlich. Unternehmen und öffentliche Haushalte sind gleichermassen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist zwingend, würde ohne jegliche Begleitmassnahmen aber zu einem Steuerwettbewerb führen, der für viele Gemeinwesen nicht mehr tragbar wäre.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Anliegen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Schweizerischer Städteverband

Städtische Finanzdirektoren fordern Korrekturen bei der SV18

Freitag, 7. September 2018, 13.45 bis 16.45 Uhr
Schmiedstube, Schmiedenplatz 5, 3011 Bern

Die meisten grösseren Schweizer Städte, aber auch viele Agglomerationsgemeinden sehen sich seit mehreren Jahren mit einem konstanten Wachstum konfrontiert. Eine wachsende Bevölkerungszahl wirkt sich auch auf die kommunalen Finanzhaushalte aus. Auf der einen Seite bringt Bevölkerungs-wachstum zusätzliche Einnahmen durch höhere Steuererträge. Andererseits entstehen Kosten, etwa durch den Ausbau der Infrastruktur. Namentlich der Bau neuer Schulen fällt dabei ins Gewicht. Bevölkerungswachstum erfordert aber auch zusätzlichen Wohnraum – in den Städten zumeist mittels Siedlungsentwicklung nach innen. Wie gehen die Städte dabei vor? Welche Faktoren werden bei der Planung berücksichtigt und wie wird Siedlungsentwicklung gesteuert? Wie wird im Schulwesen geplant? Was sind Chancen und Risiken des Wachstums? Mit diesen und weiteren Fragestellungen beschäftigt sich die fünfte Fachtagung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren.

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