Merkblatt «Mehrwertsteuergesetz: Änderungen für Städte und Gemeinden per 1. Januar 2018»
Am 1. Januar 2018 treten bei der Mehrwertsteuer (MWST) verschiedene Änderungen in Kraft. Weil die IV-Zusatzfinanzierung Ende 2017 ausläuft und das Stimmvolk die Altersvorsorge 2020 abgelehnt hat, sinkt der Normalsatz der MWST von 8.0 auf 7.7 %. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen sinkt um 0.1 % von 3.8 auf 3.7 %, während der reduzierte Satz unverändert bei 2.5 % verbleibt. Zugleich tritt auf den 1. Januar 2018 die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Diese Gesetzesrevision beinhaltet u.a. mehrere Neuregelungen für den Umgang der Gemeinwesen mit der Mehrwertsteuer (MWST). Das Merkblatt „Mehrwertsteuergesetz: Änderungen für Städte und Gemeinden per 1. Januar 2018“ stellt die Neuerungen dar.
Merkblatt Unternehmenssteuerreform USR III
Der Städteverband hat mit professioneller Unterstützung ein Merkblatt erarbeitet, das Städte und Gemeinden bei der Vertretung ihrer Anliegen im kantonalen Umsetzungsprozess unterstützen soll.